Zur Demut zwingt auch unser aller geistige Unvollkommenheit.
„Irren ist menschlich“ erkannten schon die alten Römer (Seneca, Epistulae morales VI,57,12; Cicero, Orationes Philippicae 12,2) .
Besonders deutlich wird dies, wenn man etwas schriftlich festgehalten oder gar veröffentlicht hat. Nach Jahren entsteht dann mitunter heftige Verwunderung über eigene Irrtümer.
Fehlerhaftes Denken und daraus resultierendes Handeln geschehen oft unerkannt – für andere und uns selbst. Die Einschätzung der Wirklichkeit geht sozusagen daneben.
Es gibt verschiedene Grade des Irrens: Verhängnisvoll, kostspielig, verzeihlich, geringfügig, lächerlich.
Das bürgerliche Recht kennt denErklärungsirrtum.Es wird eine andere Ausdrucksweise benutzt, als man wollte (Erklärungszeichen). Beispielsweise verschreibt, vertippt oder verspricht sich jemand.
BeimInhaltsirrtum täuscht sich jemand im Hinblick auf den Inhalt seiner Erklärung.
Auch gibt es denEigenschaftsirrtumüber solche Wesensarten von Personen oder Sachen, die als bedeutsam angesehen werden.